COVID-19-Genesenenzertifikat
Wir können den von COVID-19-Genesenen das sogannante "Genesenenzertifikat" ausstellen. Das COVID-19-Genesenenzertifikat ist frühestens ab dem 29. Tag nach dem ersten positiven Nukleinsäurenachweis (NAT, PCR-Test) und maximal 180 Tage gültig.
Bei Ausstellung des Genesenenzertifikates muss das Datum der ersten positiven Testung mindestens 11 Tage zurückliegen. Als Nachweis können folgende Dokumente genutzt werden:
• PCR-Befund eines Labors, einer Ärztin/eines Arztes oder einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
• ärztliches Attest (sofern dieses Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
• die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
• weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthalten)
NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:
• Antigenschnelltestnachweise oder Antikörpernachweise
• Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Testdatum enthalten
• Krankheitsatteste
Die erstellten COVID-19-Zertifikate erleichtern den Bundesbürgern die Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte innerhalb der Europäischen Union.